KJR-Zuschussrichtlinien

Der Landkreis überstellt Fördermittel für die Jugendarbeit an den Kreisjugendring und dieser verteilt diese Gemäß seinen Zuschussrichtlinien an seine Mitgliedsverbände.

Die Zuschussrichtlinien mit den Antragsformularen gibt es hier:

Ihre Daten werden nur für den angegebenen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Art.6 Abs. 1 DSGVO.

Download Datenschutzverordnung