KJR-Zuschussrichtlinien
Der Landkreis überstellt Fördermittel für die Jugendarbeit an den Kreisjugendring und dieser verteilt diese Gemäß seinen Zuschussrichtlinien an seine Mitgliedsverbände.
An der Vollversammlung im November 2023 haben wir die Zuschussrichtlinien und Formblätter neu beschlossen. Diese Richtlinien gelten ab dem 01.01.2024
Falls ihr Fragen zu den Zuschüssen habt, schreibt uns gerne oder meldet euch!
Die aktuellen Zuschussrichtlinien mit den Antragsformularen gibt es hier:
- Zuschussrichtlinien gültig ab 01.01.2024
- Formblatt 1: Nachweis über ZPL-Mittel
- Formblatt 2: Anschaffungen
- Formblatt 3: Freizeitmaßnahmen, Jugendbildungsmaßnahmen, Seminar und Seminarreihen
- Vordruck Teilnehmerliste
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