KJR-Zuschussrichtlinien
Der Landkreis überstellt Fördermittel für die Jugendarbeit an den Kreisjugendring und dieser verteilt diese gemäß seinen Zuschussrichtlinien an seine Mitgliedsverbände.
An der Vollversammlung im November 2025 haben wir die Zuschussrichtlinien und Formblätter neu beschlossen. Diese Richtlinien gelten ab dem 01.01.2027
Für das Jahr 2026 gelten noch die vorherigen Zuschussrichtlinien.
Bitte beachtet, dass die neuen Zuschussrichtlinien Voranträge beinhalten, die den Jugendverbänden Planungsssicherheit bietet.
Falls ihr Fragen zu den Zuschüssen habt, schreibt uns gerne oder meldet euch!
Die aktuellen Zuschussrichtlinien mit den Antragsformularen gibt es hier:
- Zuschussrichtlinien 2026
- Formblatt 1: Nachweis über ZPL-Mittel (2026)
- Formblatt 2: Anschaffungen (2026)
- Formblatt 3: Freizeitmaßnahmen, Jugendbildungsmaßnahmen, Seminar und Seminarreihen (2026)
- Vordruck Teilnehmerliste
- Zuschussrichtlinien gültig ab 1.1.2027
Ihre Daten werden nur für den angegebenen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Art.6 Abs. 1 DSGVO.
