Pauschale Aufwandsentschädigung
Ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter haben Anspruch auf eine persönliche Förderung in Form einer pauschalen Aufwandsentschädigung in der Höhe von bis zu 60 € im Jahr.
Seit dem Jahr 2001 kann im Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim eine pauschale Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Jugendleiter:innen beantragt werden.
Der Landkreis stellt hierfür 3.000 € zur Verfügung.
Durch diese Entschädigung möchte der Kreisjugendring einen Beitrag zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit leisten und die Bereitschaft stärken, sich für diese Tätigkeit durch den Besuch eines Gruppenleitergrundkurses zu qualifizieren. Die pauschale Aufwandsentschädigung kann 50 € oder 60 € im Jahr betragen. Ein Anspruch auf die pauschale Aufwandsentschädigung besteht nur, wenn über einen längeren Zeitraum Angebote in der Jugendarbeit gemacht wurden z. B. regelmäßige Gruppenstunden o.ä.
Die Betreuung einer Freizeitmaßnahme im Jahr ist hier leider nicht ausreichend. Hat man im Antragsjahr eine Fortbildung/Schulung im Bereich der Jugendarbeit besucht, kann ein Bonus von 10 € mitbeantragt werden.
Download Antragsformular pauschale Aufwandsentschädigung:
Das Ausgefüllte Antragsformular muss bis zum 28.02.des Folgejahres in der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings eingehen. Entweder auf dem Postweg an:
Kreisjugendring Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt
oder als Scan an info@kjr-nea.de
Ein Nachweis über die Juleica muss nicht angehängt werden, jedoch der Nachweis über eine eventuell erbrachte Fortbildung um den Bonus von 10 € zu erhalten.
