Teilnahmebedingungen KJR

Ausgenommen von diesen Bedingungen ist die Sprachreise nach England (eigene Bedingungen durch den Kooperationspartner)

Mit ihrer Unterschrift zur Teilnahme an der Freizeit bestätigen Sie die Teilnahmebedingungen.

Teilnahmebedingungen

1. Teilnehmerkreis

An den KJR Fahrten und Freizeiten können nur Personen entsprechenden Alters teilnehmen. Teilnehmer aus dem Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim werden bevorzugt.

2. Anmeldung

Anmeldungen sind grundsätzlich schriftlich an den KJR zu richten. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der gesetzlichen VertreterIn erforderlich. Anmeldungen werden nach schriftlichem Eingang berücksichtigt und bestätigt. Anmeldungen werden für den KJR erst nach Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrags verbindlich.

3. Zahlung

Wenn in den einzelnen Ausschreibungen keine Zahlungsfristen angegeben sind, ist der Teilnehmerbeitrag bis spätestens eine Woche vor Fahrtantritt an den KJR zu überweisen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann der/ die Betreffende von der Teilnehmerliste gestrichen werden.

4. Rücktritt und Absage

Rücktrittserklärungen müssen schriftlich beim KJR eingereicht werden. Wenn die Anmeldung bis zwei Wochen vor Reisebeginn zurückgenommen wird, werden 15 Euro Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei einem späteren oder versäumten Rücktritt werden die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet. Es entstehen keine Kosten, wenn eine Ersatzperson teilnimmt. Bei Rücktritt während der Maßnahme erfolgt keine Erstattung. Der KJR behält sich das Recht vor, eine Maßnahme bis sieben Tage vor deren Beginn, z.B. wenn zu wenig Teilnehmer angemeldet sind, abzusagen. Der eingezahlte Betrag wird in diesem Fall voll zurückerstattet.

5. Versicherung und Haftung

Alle TeilnehmerInnen sind durch den KJR Unfall- und Haftpflichtversichert. Für Schäden, die dadurch nicht abgesichert sind, übernimmt der KJR keine Haftung. Dies gilt für Krankheit, Unfall, Sachschaden oder Verlust von Gegenständen, die durch das eigenwillige Verhalten des Teilnehmers oder durch höhere Gewalt verursacht werden. Weiterhin übernimmt der KJR keine Haftung, wenn gesundheitliche, körperliche oder geistige Einschränkungen des Teilnehmers verschwiegen worden sind. Für mitgeführte Wertgegenstände jeglicher Art übernimmt der KJR keine Haftung.

6. Vorbehalte/ sonstige Vereinbarungen

Der KJR behält sich das Recht vor, bei einzelnen Maßnahmen weitere Teilnahmebedingungen und Gruppenregeln zum Verhalten der TeilnehmerInnen festzulegen. TeilnehmerInnen die in grober Weise gegen Regeln der Maßnahme verstoßen, können von der Maßnahme ausgeschlossen werden. Die Kosten für die Heimfahrt und evtl. für eine notwendige Begleitperson sind vom Teilnehmer, bzw. dem/ der gesetzlichen Vertreter:in zu tragen.

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