12.01.2021 09:20
Zuschussrichtlinien-Zusatz des KJR's
ZUSCHUSSRICHTLINIEN-ZUSATZ
Kreisjugendring Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim
Gültigkeit:
01. März 2020 bis voraussichtlich 31. Dezember 2021 (Beschluss der Vorstandschaft am 10. Oktober 2020 auf der Klausurtagung/ Beschluss der Vollversammlung am 10. Dezember 2020)
Hintergrund:
Im Jahr 2020 und solang die Corona-Pandemie unsere Freizeiten und Maßnahmen beeinflusst möchten wir Zusätze für die Zuschussrichtlinien des Kreisjungendrings Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim um die Jugendarbeit besonders zu unterstützen. ´
(wenn Maßnahme ausfallen musste, ansonsten Formblatt 3 wie gewohnt nutzen)