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Juli 2023

Vote16

 Wahlrecht ist ein Grundrecht!

Die Grundsätze der allgemeinen und gleichen Wahl (Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz) enthalten keine starren Altersgrenzen. Das Wahlrecht ist ein Recht, das allen Bürger*innen unabhängig davon zusteht, ob es tatsächlich ausgeübt wird oder nicht. Der Ausschluss vom Wahlrecht durch nicht von jedermann erfüllbaren Voraussetzungen und aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen ist laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gestattet. 2019 gab es die letzte große Änderung im Wahlrecht, die voll betreuten Behinderten ebenso wie Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind, das Wahlrecht zuerkannte. Der generelle Wahlausschluss war zuvor vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden.

Eine wehrhafte Demokratie braucht Beteiligung und Vertrauen!

Die Demokratie ist auf wehrhafte Bürger*innen angewiesen, die die Werte unseres Grundgesetzes achten und schützen. Die letzten Jahre haben uns nochmal verdeutlicht, dass auch unsere Demokratie Probleme hat. Erhöhte Politikverdrossenheit und die Stärkung der extremen politischen Ränder sind nur zwei der Symptome davon. Wir müssen diesem Trend aktiv entgegenwirken und unsere Demokratie weiterentwickeln. Eine Weiterentwicklung kann die Absenkung des Wahlalters auf 16 sein. Durch eine frühere Einbindung von jungen Menschen ins demokratische Geschehen können wir ihnen zeigen, dass ihre Stimme zählt und wir ihre Beteiligung wollen. Wenn wir früh Vertrauen in unser demokratisches System aufbauen, können wir junge Menschen langfristig daran binden. „Bei einem Mindestwahlalter von 18 Jahren erhalten junge Menschen ihr Wahlrecht heute in einer sehr mobilen Phase. Ihre Lebensumstände verändern sich stark. Sie ziehen aus dem Elternhaus aus, verlassen die Heimatstadt und wechseln den Freundeskreis bzw. das soziale Milieu. Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren sind dagegen häufig noch in ihr gesellschaftliches Umfeld von Elternhaus, Freundeskreis, Vereinen und Schule eingebunden. Diese Unterschiede schlagen sich in einer deutlich höheren Wahlbeteiligung nieder: Dürfen 16- und 17-Jährige wählen (so wie in Österreich, Hamburg, Bremen und Brandenburg), geben sie heute schon häufiger ihre Stimme ab als ältere Erstwähler.“ („Zeitgemäß wählen“ – 8-Punkte-Plan zur Steigerung der Wahlbeteiligung; Bertelsmann Stiftung)

Junge Menschen sind die Zukunft – Die Zukunft sind junge Menschen

Seit mittlerweile Jahren geht Fridays For Future auf die Straße. Die Forderungen der überwiegend jungen Bewegung sind klar: Die Regierenden sollen sich an ihre in Paris getroffenen Abmachungen halten. Klimaschutz soll endlich ernst genommen werden und es soll alles dafür getan werden, eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen. Die Klimaforscher*innen stehen (als Scientists for Future) hinter der Bewegung. Die Regierung handelt zu wenig, wie nicht nur das Bundesverfassungsgerichtsurteil in Karlsruhe aufzeigt. Dieses Nicht-Handeln liegt in Teilen wohl auch daran, dass viele der beteiligten Akteure nicht wählen dürfen, nämlich die U18-Jährigen, obwohl diese die Auswirkungen der aktuellen Klimapolitik am längsten miterleben müssen. Lasst uns mit der Wahlaltersenkung auf 16 jungen Menschen ermöglichen, an ihrer eigenen Zukunft mitzuarbeiten! 

Verantwortung für Verantwortungsträger*innen!

Jugendliche beginnen schon vor ihrer Volljährigkeit mit Erwerbsbiographien, sie engagieren sich ehrenamtlich und tragen aktiv zum gesellschaftlichen Gefüge bei. Wer bei der Polizei oder einem Rettungsdienst arbeitet, sich bei der Freiwilligen Feuerwehr einbringt und als Steuerzahler*in unser Sozialsystem mitfinanziert, der verdient eine echte parlamentarische Repräsentation.

 

Alle Informationen auch auf der Website: www.vote-16.de

 

Einblicke in die Initiative Vote16