Kreisjugendring Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt a.d. Aisch
Tel.: 09161 / 92 2580
Fax: 09161 / 92 90258
Mail: info(at)kjr-nea.de
25.05.2022 bis Ende 2022
Kreisjugendring in Kooperation mit dem Bayerischen Aktionsplan Jugend, dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und dem Bayerischen Jugendring.
Im Rahmen einer Aktivierungskampagne zur Stärkung der Jugendarbeit werden einmalig zusätzliche Mittel durch die Bayerische Staatsregierung zur Verfügung gestellt. Damit sollen Träger der Jugendarbeit in die Lage versetzt werden, schnell und unkompliziert Veranstaltungen für junge Menschen durchzuführen. Hauptziel soll dabei sein, junge Menschen miteinander in Kontakt zu bringen und für die Angebote der Jugendarbeit vor Ort zu gewinnen. Im Rahmen von Kooperationen mit dem Bezirksjugendring können mittelfränkische Träger der Jugendarbeit (z. B. Jugendverbände, OKJA, KoJa etc.) Unterstützung für folgende Bereiche erhalten:
Um Begegnung von jungen Menschen zu ermöglichen, können Träger der Jugendarbeit bis zu 800 € für Aktionen vor Ort erhalten. Die Angebote können verschiedenste bedarfsgerechte Aktivitäten umfassen, zum Beispiel: Kreativworkshops, Übernachtungen, Ausflüge.
An wen richten sich die Angebote?
Die Angebote können sich an unterschiedliche Zielgruppen richten oder offen für alle gestaltet werden. Im Vordergrund sollte dabei immer die Jugend sein.
Wer kann Kooperationspartner*in werden?
Eine Kooperation kann mit Trägern der Jugendarbeit in unserem Landkreis eingegangen werden.
Hierzu zählen Jugendverbände, Jugendgruppen, OKJA (Jugendzentrum, Jugendtreff, Bauwagen/ selbstverwaltete JUZe u. ä.), Kommunale Jugendarbeit, Gemeindejugendarbeit, Streetwork/ mobile Jugendarbeit.
Wie hoch ist der Kooperationsbeitrag?
Der Kooperationsbeitrag wird in Höhe der tatsächlichen Ausgaben bis zur Höhe des Fehlbetrags, maximal bis zu einem Höchstbetrag von 800 € ausgezahlt. Abgerechnet werden können alle zur Maßnahme aufgewendeten Sach-, Honorar- und Reiseausgaben
Wie kommt eine Kooperation zustande?
1. Füllt das Formular zur Interessenbekundung mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme aus.
2. Die Interessensbekundung wird nach Eingang geprüft und Rückfragen mit euch geklärt.
3. Anschließend erhaltet ihr eine Kooperationsvereinbarung. Ein Muster findet ihr unten.
Dieses Projekt wird aus dem ‚Bayerischen Aktionsplan Jugend' des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales durch den Bayerischen Jugendring gefördert.
der Kreisjugendring NEA, das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, der Bayerische Aktionsplan Jugend und der Bayerische Jugendring als Kooperationspartner genannt werden.